Sonderzahlung | 0,00 € |
---|---|
Jährliche Fahrleistung | 10.000 km |
Vertragslaufzeit | 48 Monate |
Monatliche Leasingrate | 499,00 € |
Audi Q4 40 e-tron 150 kW
Kraftstoffverbrauch kombiniert*: 18,3–15,2 (NEFZ) kWh/100km | 21,4–17,0 (WLTP) kWh/100km; CO₂-Emissionen kombiniert*: 0 g/km; CO₂-Effizienzklasse: A+++; Angaben zu den Kraftstoffverbräuchen und CO₂-Emissionen sowie CO₂-Effizienzklassen bei Spannbreiten in Abhängigkeit vom verwendeten Reifen-/Rädersatz.
Finanzierungsarten

Hahn Automobile Niederlassung Ludwigsburg
Fahrzeugdaten
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TreibstoffStrom
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AntriebHeckantrieb
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AußenfarbeKieselgrau
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Polsterartschwarz silber-schwarz/schwarz-schwarz/ schwarz/stahlgrau
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FahrzeugartNeuwagen
Ausstattungsdetails
Verbrauchs- und Emissionswerte
Kraftstoffverbrauch (NEFZ)
Kombiniert | - kWh/100 km |
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CO2-Emissionen kombiniert | - g/km |
Für das Fahrzeug liegen nur Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor.
CO2-Effizienz
Auf der Grundlage der gemessenen CO₂-Emissionen unter Berücksichtigung der Masse des Fahrzeugs ermittelt
Jahressteuer
0 EUR
Energieträgerkosten bei einer Laufleistung von 20000 km.
Stromkosten bei einem Strompreis von 0,29 EUR/kWh: 987,84 EUR
Erstellt am: 04.07.2023
Hinweis: Für im Zeitraum vom 12.06.2020 bis 31.12.2024 erstzugelassene PKW mit einem CO2-Wert von bis zu 95 g/km reduziert sich der angegebene Betrag der Jahressteuer für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren um 30 Euro pro Jahr - bzw. bei Saisonkennzeichen um den entsprechenden Bruchteil - (maximal jedoch auf null). Diese steuerliche Vergünstigung endet spätestens am 31.12.2025.
CO2-Effizienz
Auf der Grundlage der gemessenen CO₂-Emissionen unter Berücksichtigung der Masse des Fahrzeugs ermittelt
Jahressteuer
0 EUR
Energieträgerkosten bei einer Laufleistung von 20000 km.
Stromkosten bei einem Strompreis von 0,29 EUR/kWh: 987,84 EUR
Erstellt am: 04.07.2023
Hinweis: Für im Zeitraum vom 12.06.2020 bis 31.12.2024 erstzugelassene PKW mit einem CO2-Wert von bis zu 95 g/km reduziert sich der angegebene Betrag der Jahressteuer für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren um 30 Euro pro Jahr - bzw. bei Saisonkennzeichen um den entsprechenden Bruchteil - (maximal jedoch auf null). Diese steuerliche Vergünstigung endet spätestens am 31.12.2025.